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Kommentar zu Leserkommentare uberpruft, Teil 2 von Lee

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Klar wenn jemand 50.000 Euro Umsatz in Jahr bei Ebay macht kann er trotzdem ein Privatverkäufer sein. Wahrscheinlich ist das nicht. Es gibt trotzdem kein Gesetzt das Ebay vorschreibt zu überprüfen ob der Verkäufer eine Gewerbe betreibt und einen Gewerbeschein hat.

Privatverkäufe sind nur bis 512 Euro Steuerfrei. Darüber hinaus muss der Betrag IMMER angegeben werden. Eine Pflicht solche Zahlen gleich ans Finanzamt weiterzuleiten gibt es für eBay aber genau so wenig wie für uberPOP.

p.s. Hat bei uberPOP ein Fahrer eigentlich die Möglichkeit nur Fahrten anzunehmen die er sowieso machen würde?


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