OK, mit der Versicherung lag ich falsch.
Mit dem Datenschutzgesetz:
Eben so lange man als dritter ein glaubhaftes Interesse an den Daten hat, das ist bei einem Versicherungsunternehmen für die genannten Daten der Fall und es kein schützenswertes Interesse am Ausschluss hat. Auch das ist gegeben. Er hat zwar ein Interesse daran, dass sein Missbrauch nicht auffliegt, aber das ist nicht schützenswert.
Die Praxis sieht tatsächlich so aus: Ich brauche die folgenden Daten a,b und c aus Grund plausibel von dir. Kurze Prüfung ob etwas dagegen spricht, nein OK, da hast du.
Ich arbeite selbst in ziemlich großem Umfang mit persönlichen und personenbezogenen Daten. Die Regelungen sind eben nicht so schützend, wie es einzelne gerne hätten.