@Raoul:
Nee, Torsten hat mit der Illegalität durchaus Recht. Es gibt kein Gesetz, dass es nur Taxiunternehmern erlaubt, Personen zu befördern (Torsten schreibt doch auch, dass es ja Mietwagen, Minicars etc. pp. gibt und das ok ist). Es gibt aber das Personenbeförderungsgesetz, das bereits in §1 festlegt, dass sämtliche Fahrten, die entgeltlich ausgeführt werden, den nachfolgenden Regelungen unterworfen sind. Und an genau diese hält Uber sich nicht.
Da wäre die Ausstattung der Autos mit Alarmanlagen, Fahrpreisanzeigern etc. pp., aber auch die Pflicht für das Personal, einen P-Schein zu erwerben. Eine Menge Groß- und Kleinkram, der von allen bisherigen Akteuren (mit mehr oder weniger Freude und Genauigkeit) eingehalten wird.
Eine Personenbeförderung, deren Preis die reinen Betriebskosten übersteigt, darf nur ausführen, wer einen P-Schein hat, fertig. Mitfahrzentralen stoßen da schon manchmal an die Grenze, aber eher in Einzelfällen, nicht systematisch. Uber aber macht das. Sie ziehen da 20% Provision raus und werben noch Fahrer, denen sie versprechen, dass sie damit ein Einkommen haben werden. Arg viel deutlicher geht’s nicht.
Ich weiß, man mag das erst mal nicht glauben, wenn man im Thema nicht so drin ist, aber es ist wirklich so: die verstoßen schon laut ihrer Geschäftsidee gegen mehrere Paragraphen des PBefG.
Hier zum Nachschlagen das PBefG: http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/index...
Als Hilfe: UberPOP fällt unter das, was laut Definition ein Mietwagen ist.
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Kommentar zu 9 Fakten über uberPOP, die Dich poppen werden! Nr. 8 ist ein echter Knaller! von Sash
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